Bundle-Flat 20 MBit/s
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Wechselprämie
Beim Wechsel von Telefon- und Internetanschluss zur komro mit oder ohne Rufnummernmitnahme entfällt während der Restlaufzeit (Nachweis mittels Kündigungsbestätigung des Altanbieters) des Vertrags beim Altanbieter die Grundgebühr des neuen komro Internet und Telefon-Bundlevertrags (nicht aber für den etwaig erforderlichen Kabelanschluss-Vertrag) für maximal 6 Monate. Voraussetzung ist eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der grundgebührfreie Zeitraum wird auf den anschließenden Aktionspreiszeitraum angerechnet.