Informationen zur Tarifberatung
Einmal im Jahr informieren wir unsere Kunden über den besten Tarif und kommen damit einer rechtlichen Vorgabe aus dem Telekommunikationsgesetz nach. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Einmal im Jahr informieren wir unsere Kunden über den besten Tarif und kommen damit einer rechtlichen Vorgabe aus dem Telekommunikationsgesetz nach. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz (§ 57 Absatz 3) sind alle Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Jahr sowie zum bevorstehenden Ende der Vertragslaufzeit über den für den Kunden besten Tarif zu informieren.
"Bester Tarif" bedeutet mehr Leistung zum gleichen Preis oder gleiche Leistung zum günstigeren Preis gegenüber Ihrem aktuell genutzten Tarif.
Wenn wir Ihnen keinen "besseren Tarif" anbieten können, bekommen Sie im Schreiben mitgeteilt, dass Sie sich im "besten Tarif" befinden.
Ihr bestehendes Produkt wird mit den aktuell gültigen Tarifen abgeglichen.
Hierbei vergleichen wir die wesentlichen Leistungen und den monatlichen Grundpreis Ihres bestehenden Tarifs mit den aktuell verfügbaren und für Sie buchbaren Tarifen. Wesentliche Leistungen sind z. B. Übertragungsgeschwindigkeit und Telefonie.
Zusätzliche Optionen, das tatsächliche individuelle Nutzungsverhalten, sowie Rabatte werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Sofern sich Ihr bestehender Vertrag noch in der Mindestvertragslaufzeit befindet, ist ein Wechsel grundsätzlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel nach 24 Monaten, möglich.
Befindet sich Ihr Tarif außerhalb der Mindestvertragslaufzeit, können Sie jederzeit in den für Sie "besten Tarif" wechseln.
Bei Tarifen ohne Mindestvertragslaufzeit ist ein Wechsel ebenfalls jederzeit möglich.
Im Anschreiben zur Tarifberatung informieren wir Sie selbstverständlich über das Ende der Vertragslaufzeit.
Nein, die jährliche Tarifberatung ist keine Werbung.
Wir als Telekommunikationsanbieter sind nach dem neuen Telekommunikationsgesetz verpflichtet jeden Kunden mindestens einmal im Jahr zu kontaktieren und ihn über den „besten Tarif“ zu informieren.
Sollten Sie noch Fragen zur Tarifberatung oder zu unseren neuen komroNet Tarifen haben, stehen wir gerne telefonisch oder persönlich im Kundenzentrum zur Verfügung.