KabelTV

Änderung bei den Kabelgebühren!
Wichtig für alle Mieter
und Wohnungseigentümer

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Alle Mieter und Wohnungseigentümer, die Ihre TV-Versorgung bisher über die Nebenkosten oder das Hausgeld bezahlen.

Was hat sich geändert?

Sie benötigen jetzt einen eigenen komroKabelTV Vertrag, um weiterhin wie gewohnt ohne Unterbrechung Fernsehen können.

Sofern dieser Vertrag durch Ihre Hausverwaltung gekündigt wurde, wird komro Ihre TV-Versorgung zu gegebener Zeit abschalten.

Um weiter wie gewohnt Fernsehen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:

komroNet Internet inklusive KabelTV

ab 20,00 € im Monat *

Weiterhin wie gewohnt über die TV Multimediadose Fernsehen und zusätzlich Highspeed Internet mit bis zu 1 Gigabit/s.

 Highspeed Internet

Telefon (optional)

über 300 Fernsehsender

alle ORF Programme in HD

über 80 digitale Radiosender

KabelTV Einzelanschluss

ab 14,75 € im Monat

Weiterhin wie gewohnt über die TV Multimediadose Fernsehen.
Zusatzpakete wie Basis HD können jederzeit hinzugebucht werden.

über 300 Fernsehsender

alle ORF Programme in HD

über 80 digitale Radiosender

Internet + KabelTV

komroNet

Superschnelle Internet

bis 1 Gbit/s im Download
bis 300 Mbit/s im Upload

inklusive 

KabelTV

Startangebot!


20 € / Monat

Die ersten 6 Monate
nur 20 € / Monat*

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Fernsehen

KabelTV

TV Einzelnutzeranschluss

Über 100 HD-TV-Sender
Über 300 SD-TV-Sender

3 UHD-TV-Sender
100 digitale Radiosender

Keine Bereitstellungskosten


14,75 € / Monat

Mindestlaufzeit 24 Monate

Jetzt bestellen

Häufige Fragen

Wenn Sie in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung wohnen, bezahlen Sie bisher die Gebühren für Kabelfernsehen häufig über die Nebenkosten. Das sehen Sie auf Ihrer Nebenkosten-Abrechnung oder im Mietvertrag.

In Zukunft ist das gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz nicht mehr möglich. Sie benötigen jetzt einen eigenen komroKabelTV Vertrag und bezahlen damit die Kabelanschluss-Gebühren direkt an komro.

Im Hausgeld können die Kosten weiterhin an Eigentümer berechnet werden, diese dürfen aber nicht an Mieter über die Nebenkosten weiterberechnet werden.

Wenn Sie keinen komroKabelTV Vertrag abschließen, werden wir Ihr TV-Signal abschalten. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr empfangen.

Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss (§ 71, Abs. 2 Satz 3 TKG, § 56, Abs. 3 TKG und § 2 Nr. 15 BetrKV).

In Zukunft dürfen Vermieter oder Eigentümergesellschaften die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten an ihre Mieter oder Eigentümer weitergeben. Somit benötigen Sie einen eigenen komroKabelTV Vertrag.

komroKabelTV ist das Kabelfernsehen der komro, das Sie direkt über Ihre Multimediadose in der Wohnung empfangen. Wenn Sie nur TV empfangen möchten und kein Internet oder Telefon benötigen, sind Sie hier genau richtig.

Wenn Sie bereits einen Internet oder Telefonvertrag haben, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Blick auf unsere komroNet Tarife.

Den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss jeder Haushalt, der Fernseh- oder Radiogeräte besitzt, an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezahlen. Der KabelTV Anschluss dagegen ist ein TV-Produkt, das Sie frei wählen können. 

Wenn Sie sich für den komroKabelTV Anschluss entscheiden, bezahlen Sie dafür einen monatlichen Betrag.

Hier finden Sie unsere aktuelle Senderliste.

Die wichtigsten Sender auf einen Blick - für Sie von komro vorkonfiguriert -  finden Sie hier.

* Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.

Wegfall Nebenkostenprivileg, Wegfall Umlagefähigkeit