Die EU-Datenverordnung ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern insbesondere,
- auf Daten zuzugreifen, die durch vernetzte Geräte oder deren Nutzung erzeugt werden,
- diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte weiterzugeben,
- sowie den Wechsel zwischen unterschiedlichen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern.
Die Bereitstellung der betroffenen Daten erfolgt grundsätzlich unentgeltlich durch der Dateninhaber (komro GmbH).
In den von der komro bereitgestellten Dokumenten werden Nutzerinnen und Nutzer insbesondere über nachfolgende Punkte informiert:
- Art, Umfang und Details zu erzeugten Daten (Art. 3 Data Act)
- Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten (Art. 3 Data Act und Art. 4 Data Act)
- Auskunft über die Art und den Umfang der Daten (Art. 3 Data Act)
- Möglichkeit zur Weitergabe der Nutzungsdaten an Dritte (Art. 5 Data Act)
Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt eine Datenweitergabe unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
Weiterführende Informationen erhalten sie auf der Seite der Bundesnetzagentur unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/DataAct/start.html